Die TuS Hornau e.V. hat eine neue Datenschutzordnung eingeführt. Diese wurde vom geschäftsführenden Vorstand satzungsgemäß in der Vorstandssitzung am 12.06.2025 verabschiedet und regelt ab sofort den Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb unseres Vereins.
Warum braucht ein Verein eine Datenschutzordnung?
Als Sportverein erfassen und verarbeiten wir viele persönliche Daten – zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung unserer Mitglieder. Auch bei der Organisation von Veranstaltungen oder der Veröffentlichung von Fotos in digitalen Medien oder Printmedien entstehen datenschutzrelevante Situationen.
Um sicherzustellen, dass wir dabei verantwortungsvoll und gesetzeskonform handeln, braucht es klare Regeln. Diese liefert unsere neue Datenschutzordnung.
Was regelt die Datenschutzordnung?
Die Datenschutzordnung beschreibt, welche Daten wir erheben, wie wir sie nutzen und wer darauf Zugriff hat. Sie legt fest, wie wir Daten schützen, wann sie gelöscht werden und welche Rechte unsere Mitglieder in Bezug auf ihre Daten haben.
Mit der neuen Ordnung setzen wir die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) um und schaffen Transparenz und Sicherheit für alle Mitglieder.
Die vollständige Datenschutzordnung steht ab sofort auf unserer Website im Menü „Über uns“ zur Verfügung.
Bei Fragen dazu könnt ihr euch jederzeit an den Vorstand oder unseren Datenschutzbeauftragte wenden.