Im Main-Taunus Kreis liegt zum 27.05. die Inzidenz den fünften Tag in Folge unter dem Wert von 50. Somit gilt ab Freitag, den 28.05.2021 die Lockerungsstufe 2 der Hessischen Landesverordnung.
Für Vereine gelten dabei insbesondere folgende Regeln:
- Es dürfen sich bis zu 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Geimpfte und genesene Personen sowie Kinder vor dem 15. Geburtstag zählen nicht mit, dürfen also zusätzlich zu den 10 Personen dabei sein.
- Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen zulässig. Ein Corona-Test wird für die Teilnehmer nicht mehr zwingend verlangt sondern nur noch empfohlen.
- In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen zulässig.
- Freizeitangebote in Innenräumen sind zulässig, ein Coronatest wird für die Besucher empfohlen.
Für den Sport gelten darüber hinaus die folgenden Regeln:
- Mannschaftssport ist erlaubt. Voraussetzung ist ein Hygienekonzept unter Einhaltung der Empfehlungen des RKI. Nicht nur Trainings-, auch Wettkampfbetrieb ist erlaubt. Es wird ein Negativnachweis empfohlen.
- Individualsport ist gemäß der geltenden Kontaktbeschränkungen erlaubt, das heißt mit maximal 10 Personen. Vollständig geimpfte, Kinder unter 15 Jahre und Genesene zählen hierbei nicht mit.
- Zuschauer sind zulässig, hier müssen jedoch die Regelungen für Veranstaltungen (im Freien bzw. drinnen) beachtet werden.
- Schwimmen ist ebenfalls gemäß der genannten Regelungen für Sport erlaubt