Gültige Fassung für die Freibadsaison
Mit dem Betreten des Schwimmbads am Reis sowie mit dem Kauf eines Online-Tagestickets erkennen alle Mitglieder und Besucher die nachfolgende Haus- und Badeordnung verbindlich an.
1. Nutzung und Zutritt
- Die Nutzung des Schwimmbads ist nur Mitgliedern der TuS Hornau sowie externen Gästen mit einem gültigen Online-Tagesticket gestattet.
2. Wichtiger Sicherheitshinweis: Keine Badeaufsicht!
- Die Nutzung des Schwimmbads erfolgt vollständig auf eigene Gefahr.
- Es findet keine regelmäßige Badeaufsicht durch den Verein statt. Bitte verhalten Sie sich stets rücksichtsvoll, umsichtig und verantwortungsbewusst.
3. Striktes Aufsichtsgebot für Kinder und Minderjährige
- Achtung: Das Schwimmbad verfügt über kein Nichtschwimmerbecken! Die Wassertiefe ist durchgehend für Nichtschwimmer gefährlich.
- Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen das Schwimmbadgelände nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer nachweislich aufsichtspflichtigen, volljährigen Begleitperson betreten.
- Die Aufsichtspflicht obliegt während des gesamten Aufenthalts ausschließlich den Eltern bzw. den Begleitpersonen. Kinder dürfen zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt gelassen werden.
4. Allgemeine Verhaltensregeln
- Aus hygienischen Gründen ist vor dem Betreten des Beckens gründlich zu duschen.
- Das Mitbringen von Glasbehältern (Flaschen, Gläser) in den Barfuß- und Beckenbereich ist wegen Verletzungsgefahr strengstens untersagt.
- Der Verzehr von Speisen und Getränken ist im Becken und im unmittelbaren Beckenumgang nicht gestattet. (Essen und Trinken sind bitte ausschließlich auf der Liegewiese bzw. außerhalb des Barfußbereichs einzunehmen).
- Den Anweisungen des Vorstands oder von beauftragten Vereinsmitarbeitern ist Folge zu leisten. Bei Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Der Vorstand der TuS Hornau e.V.
